|
Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Urteil gefällt. Es ist deutlich zu trennen zwischen Befreiungs- und "Konsulatskosten". Die Hubschrauberkosten von fast 13000€ sind Befreiungskosten und deshalb in Reinhilts Fall, nicht abrechenbar. Hier findet ihr dazu eine sachliche Prozess-Info Wir sind froh und erleichtert darüber, dass diese Last nun von den Schultern unserer Tochter genommen wurde. Wir hoffen auch, dass das ein weiterer Schritt in ihre Normalität ist. Sehr dankbar sind wir Herrn Rechtsanwalt Josef Mayer, der sich umsichtig und unermüdlich dem besonderen Stoff dieses Falles gewidmet hat. Dabei hat er in einer sehr persönlichen Weise, immer eine beruhigende Zuversicht ausgestrahlt. Wir hoffen weiterhin, dass das Auswärtige Amt mit diesem Urteil leben kann, da es sich vermutlich bei weiteren Entführungsfällen gut als Richtschnur eignet. |
|---|
![]() |
Eine Last![]() ist weg! |
|
Rückblende auf die Seiten im "Treffpunkt, welche Reinhilts Entführung in Kolumbien zum Thema hatten. 0040 - 21.11.03 - - "Weg zum Frieden" - Reinhilt in der Sierra Nevada de Santa Marta / Kolumbien 0041 - 10.12.03 - - "Reinhilt ist frei!" - Eine Bilderserie von der Freilassung. 0043 - 23.12.03 - - Friede auf Erden - Alle ausländischen ELN-Geiseln sind frei. |
|---|