Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Urteil gefällt.
Es ist deutlich zu trennen zwischen Befreiungs- und "Konsulatskosten".
Die Hubschrauberkosten von fast 13000€ sind Befreiungskosten
und deshalb in Reinhilts Fall, nicht abrechenbar.

Hier findet ihr dazu eine sachliche Prozess-Info

Wir sind froh und erleichtert darüber, dass diese Last nun von den Schultern unserer Tochter genommen wurde.
Wir hoffen auch, dass das ein weiterer Schritt in ihre Normalität ist.
Sehr dankbar sind wir Herrn Rechtsanwalt Josef Mayer, der sich umsichtig und unermüdlich
dem besonderen Stoff dieses Falles gewidmet hat.
Dabei hat er in einer sehr persönlichen Weise, immer eine beruhigende Zuversicht ausgestrahlt.
Wir hoffen weiterhin, dass das Auswärtige Amt mit diesem Urteil leben kann,
da es sich vermutlich bei weiteren Entführungsfällen gut als Richtschnur eignet.


Eine Last

ist weg!